Grundbegriff

§ 223 StGB

§ 223 StGB bezeichnet den strafrechtlichen Tatbestand der Körperverletzung, dessen Bewertung im BDSM-Kontext maßgeblich von einer wirksamen, informierten Einwilligung abhängt.

Auch bekannt als: Körperverletzungsparagraf · Körperverletzungstatbestand

Was bedeutet § 223 StGB?

§ 223 StGB bezeichnet den Straftatbestand der Körperverletzung im deutschen Strafgesetzbuch. Er stellt jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen unter Strafe. Im BDSM-Kontext ist die Norm von zentraler Bedeutung, da viele Praktiken – etwa Schläge, Fesselungen oder Schmerzreize – objektiv den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen können. Entscheidend ist hier die Frage der Einwilligung: Nach ständiger Rechtsprechung kann eine wirksame Einwilligung die Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung entfallen lassen, sofern die Handlung nicht gegen die guten Sitten verstößt. Abzugrenzen ist § 223 StGB von § 226 StGB (schwere Körperverletzung) und von zivilrechtlichen Haftungsfragen, die unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung bestehen bleiben können.

Praxis und Ablauf

In der praktischen Anwendung bedeutet die Auseinandersetzung mit § 223 StGB vor allem, dass professionelle Dominas und erfahrene Spielpartner die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Sessions kennen und bewusst gestalten. Dies zeigt sich in einer sorgfältigen Vorbereitung: Vor einer Session werden Erwartungen, Grenzen und gewünschte Intensitäten besprochen, häufig unterstützt durch eine schriftliche oder mündliche Präferenzliste. Die Rollenverteilung zwischen ausübender und empfangender Person wird klar definiert, ebenso die zeitliche Struktur der Begegnung. Hilfsmittel wie Fesseln, Schlagwerkzeuge oder andere Requisiten werden nach Erfahrung und Zustand der beteiligten Personen ausgewählt. Wesentlich ist dabei stets, dass die Einwilligung informiert, freiwillig und jederzeit widerrufbar bleibt – nur dann kann sie im rechtlichen Sinne überhaupt Wirkung entfalten. Eine detaillierte Anleitung zur Durchführung einzelner Praktiken ist an dieser Stelle weder sinnvoll noch angebracht, da individuelle Erfahrung, körperliche Voraussetzungen und situative Einschätzung nicht ersetzt werden können.

Sicherheit und Konsens

Grundvoraussetzung jeder Session ist die Einwilligung volljähriger, informierter Erwachsener, wie sie das Prinzip SSC – Safe, Sane, Consensual formuliert. Ein ausführliches Vorgespräch klärt Grenzen, Wünsche und Ausschlusskriterien. Ein vereinbartes Safeword ermöglicht den sofortigen Abbruch, ebenso werden nonverbale Signale für Situationen festgelegt, in denen Sprechen nicht möglich ist. Körperlich intensive Praktiken bergen reale Verletzungsrisiken, weshalb Erfahrung, gegenseitiges Vertrauen und im Zweifel ärztlicher Rat unverzichtbar sind. Nach der Session unterstützt Aftercare – etwa Gespräche, Ruhe oder körperliche Zuwendung – die emotionale und körperliche Nachsorge. Rechtlich bleibt zu beachten, dass eine Einwilligung Grenzen hat und bei gravierenden Verletzungen strafrechtliche Bewertungen unabhängig vom Willen der Beteiligten erfolgen können.

Verwandte Begriffe

  • SSC – Safe, Sane, Consensual – Leitprinzip, das die Grundlage für rechtlich und ethisch vertretbares Handeln bildet
  • Safeword – Instrument zur Wahrung der jederzeit widerrufbaren Einwilligung
  • Machtgefälle – strukturelles Element, das bei der Bewertung der Freiwilligkeit einer Einwilligung berücksichtigt wird
  • Präferenzliste – Hilfsmittel zur Dokumentation von Grenzen und Wünschen vor einer Session
  • Aftercare-Kit – Sammlung von Mitteln zur körperlichen und emotionalen Nachsorge nach intensiven Praktiken
  • Spielpartnerschaft – vertrauensbasierte Beziehung, in der Einwilligung und Grenzen kontinuierlich verhandelt werden
Alle beschriebenen Praktiken setzen einvernehmliches Handeln unter volljährigen, informierten Erwachsenen voraus. Dieser Text ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
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