Erotomanie
Erotomanie bezeichnet eine wahnhafte, klinisch behandelbare Überzeugung, geliebt zu werden, ohne dass die betroffene Person zugestimmt hat – und ist damit kein einvernehmliches BDSM.
Was bedeutet Erotomanie?
Erotomanie, auch als „Clérambault-Syndrom“ bezeichnet, ist ein klinischer Begriff aus der Psychiatrie. Er beschreibt eine wahnhafte Überzeugung, von einer bestimmten, meist gesellschaftlich höherstehenden oder unerreichbaren Person geliebt zu werden, obwohl diese Zuneigung nicht besteht und keinerlei realen Anhalt hat. Die betroffene Person deutet neutrale oder ablehnende Signale als verdeckte Liebesbeweise um. Erotomanie tritt eigenständig oder im Rahmen anderer psychiatrischer Erkrankungen auf und wird ärztlich beziehungsweise psychotherapeutisch diagnostiziert und behandelt. Der Begriff hat nichts mit einer sexuellen Vorliebe oder einem Rollenspiel zu tun, sondern bezeichnet eine Wahnstörung. Entscheidend für die Einordnung als Störung ist nicht die Intensität eines Gefühls, sondern der fehlende Realitätsbezug sowie der Leidensdruck oder die Beeinträchtigung, die daraus für Betroffene und die betreffende Person entstehen.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt zwei oder mehr Erwachsene voraus, die einer Handlung informiert, freiwillig und widerruflich zustimmen. Bei Erotomanie fehlt genau diese Zustimmung vollständig: Die als Objekt der vermeintlichen Liebe wahrgenommene Person hat weder in eine Beziehung noch in Kontakt eingewilligt. Die Betroffenen handeln nicht aus einer gemeinsam ausgehandelten Fantasie heraus, sondern aus einer krankheitswertigen Fehlwahrnehmung der Realität. Kommt es infolge der Erotomanie zu wiederholten unerwünschten Kontaktversuchen, Nachstellungen oder Belästigungen, kann dies als Stalking im Sinne von § 238 Strafgesetzbuch (Nachstellung) strafrechtlich relevant werden. Damit unterscheidet sich der Begriff grundlegend von jedem Konsens-basierten Spiel zwischen Erwachsenen: Es fehlt an Freiwilligkeit, Informiertheit und Gegenseitigkeit, und es liegt ein klinisches Störungsbild mit potenziell strafrechtlicher Dimension vor.
Hilfe und Anlaufstellen
Wer bei sich selbst wahnhafte Liebesüberzeugungen oder zwanghafte Kontaktversuche bemerkt, kann sich an die Hausarztpraxis oder direkt an eine psychiatrische beziehungsweise psychotherapeutische Sprechstunde wenden. Präventionsnetzwerke wie „Kein Täter werden“ bieten vertrauliche Beratung für Menschen, die eigenes Verhalten als bedrohlich für andere erkennen. Betroffene, die selbst Ziel von Nachstellung oder Belästigung geworden sind, finden Unterstützung beim Weissen Ring sowie bei örtlichen Opferschutz- und Beratungsstellen. Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr für Gespräche in belastenden Situationen zur Verfügung. Bei akuter Gefahr für sich oder andere gilt der Notruf 110.