Abgrenzung

Grooming

Grooming bezeichnet die gezielte Vorbereitung sexuellen Kindesmissbrauchs durch Vertrauensaufbau und ist als Straftat einzuordnen – wegen fehlender Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen kein BDSM.

Was bedeutet Grooming?

Als Grooming wird eine gezielte Vorgehensweise bezeichnet, mit der sich eine Person systematisch das Vertrauen eines Kindes oder Jugendlichen erschleicht, um es für sexuelle Handlungen zugänglich zu machen und einen Missbrauch vorzubereiten. Der Begriff stammt aus der englischsprachigen Fachliteratur zu sexuellem Kindesmissbrauch und wird in Strafrecht, Prävention und Beratung verwendet. Nach § 176 Abs. 4 Nr. 3 des Strafgesetzbuches ist bereits das gezielte Einwirken auf ein Kind, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder solche vorzubereiten, strafbar. Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihres Alters und Entwicklungsstands nicht einwilligungsfähig im Rechtssinne. Grooming beschreibt eine Straftat mit einem betroffenen Menschen, keine Spielart im Bereich einvernehmlicher erwachsener Sexualität oder BDSM.

Warum das kein BDSM ist

Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und in der Lage sind, frei und selbstbestimmt zuzustimmen. Diese Grundvoraussetzung fehlt bei Grooming vollständig: Kinder und Jugendliche können in eine sexuelle Handlung nicht rechtswirksam einwilligen, unabhängig davon, wie die Situation von außen erscheinen mag. Das strategische Aufbauen von Nähe und Abhängigkeit dient hier nicht dem gemeinsamen, gleichberechtigten Erleben, sondern der einseitigen Ausnutzung eines Machtgefälles zulasten eines schutzbedürftigen Menschen. Es handelt sich um eine Straftat, nicht um eine Praxis, ein Rollenspiel oder eine Form von Machtgefälle-Erotik zwischen Erwachsenen. Die Verwechslung mit BDSM verkennt sowohl die fehlende Einwilligungsfähigkeit der Betroffenen als auch den strafrechtlichen Charakter der Handlung.

Hilfe und Anlaufstellen

Wer bei sich eine Neigung zu Kindern oder Jugendlichen bemerkt und Verantwortung übernehmen möchte, findet Unterstützung beim bundesweiten Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“. Betroffene und Angehörige erhalten Hilfe bei Beratungsstellen wie dem Kinderschutzbund, spezialisierten Traumaambulanzen oder dem Weissen Ring als Opferschutzorganisation. Ein erster Schritt kann auch der Hausarzt oder eine psychotherapeutische Sprechstunde sein. Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr für ein erstes vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Bei akuter Gefahr für ein Kind gilt der Notruf 110.

Dieser Eintrag beschreibt keine einvernehmliche Spielart, sondern dient der Abgrenzung: Was hier benannt wird, findet ohne Einwilligung statt oder ist strafbar und hat mit BDSM zwischen Erwachsenen nichts zu tun. Wer sich betroffen oder gefährdet fühlt, findet oben genannte Anlaufstellen. Dieser Text ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
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