Abgrenzung

Sextortion (Straftatbestand)

Sextortion bezeichnet die strafbare Erpressung mit intimen Aufnahmen und unterscheidet sich von einvernehmlichem BDSM durch fehlende Zustimmung und Zwang statt Vertrauen.

Was bedeutet Sextortion (Straftatbestand)?

Sextortion ist ein aus „Sex“ und „Extortion“ (Erpressung) zusammengesetzter Begriff. Er bezeichnet die Nötigung oder Erpressung einer Person unter Ausnutzung intimer Bild- oder Videoaufnahmen, häufig mit der Drohung, diese Aufnahmen zu veröffentlichen, sofern nicht Geld, weitere Aufnahmen oder sexuelle Handlungen geleistet werden. Rechtlich handelt es sich um eine Straftat, die je nach Ausgestaltung unter anderem als Erpressung (§ 253 Strafgesetzbuch), Nötigung (§ 240 Strafgesetzbuch) oder in Verbindung mit der Verbreitung von Bildaufnahmen (§ 201a Strafgesetzbuch) strafbar ist. Betroffen sind Menschen jeden Alters und Geschlechts, die Täterschaft erfolgt überwiegend über digitale Kommunikationswege. Der Begriff beschreibt somit ein kriminelles Handlungsmuster, keine sexuelle Vorliebe oder Praktik.

Warum das kein BDSM ist

Einvernehmliches BDSM beruht auf der informierten, freiwilligen und jederzeit widerrufbaren Zustimmung aller Beteiligten sowie auf Transparenz über Grenzen und Wünsche. Bei Sextortion fehlt diese Einwilligung vollständig: Die betroffene Person handelt aus Angst, Druck oder Zwang, nicht aus eigenem Wunsch. Die entscheidenden Merkmale von Machtgefälle-Spielen im BDSM – Vertrauen, Absprache, jederzeitige Widerrufbarkeit – werden hier durch Drohung und Ausnutzung einer Zwangslage ersetzt. Es handelt sich um eine Straftat mit Schädigungsabsicht, nicht um eine gemeinsam gestaltete erotische Erfahrung. Wer BDSM-Kontexte nutzt, um andere zu erpressen, verlässt den Bereich einvernehmlicher Praxis vollständig und macht sich strafbar.

Hilfe und Anlaufstellen

Wer betroffen ist, findet Unterstützung bei örtlichen Opferschutz- und Beratungsstellen, etwa dem Weissen Ring, sowie bei spezialisierten Fachstellen gegen Cyberkriminalität. Die Polizei nimmt Anzeigen entgegen, bei akuter Bedrohung gilt der Notruf 110. Psychische Belastungen können in einer psychotherapeutischen Sprechstunde oder beim Hausarzt besprochen werden, auch die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr zur Verfügung. Menschen, die bemerken, dass sie selbst Grenzen anderer zu überschreiten drohen, können sich an das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden, um frühzeitig Unterstützung zu erhalten.

Dieser Eintrag beschreibt keine einvernehmliche Spielart, sondern dient der Abgrenzung: Was hier benannt wird, findet ohne Einwilligung statt oder ist strafbar und hat mit BDSM zwischen Erwachsenen nichts zu tun. Wer sich betroffen oder gefährdet fühlt, findet oben genannte Anlaufstellen. Dieser Text ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
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