Telefonscatologie
Telefonscatologie bezeichnet unaufgeforderte sexuelle Belästigung am Telefon ohne Einwilligung der betroffenen Person und ist als Straftat einzuordnen – kein einvernehmliches BDSM-Rollenspiel.
Was bedeutet Telefonscatologie?
Telefonscatologie bezeichnet in der Sexualmedizin eine Form paraphilen Verhaltens, bei dem eine Person einer anderen, nicht einwilligenden Person unaufgefordert obszöne oder sexuell anzügliche Inhalte am Telefon mitteilt, um sich dadurch sexuell zu erregen. Die angerufene Person hat weder zugestimmt noch die Möglichkeit, das Geschehen im Vorfeld zu kennen oder abzulehnen. In der klinischen Einordnung zählt dieses Verhalten zu den sogenannten Kontaktparaphilien, bei denen Dritte ohne ihr Wissen einbezogen werden. Rechtlich handelt es sich um eine Straftat: Nach § 184i sowie im Kontext der Belästigung nach § 185 Strafgesetzbuch (Beleidigung) kann ein solches Verhalten strafbar sein, in vielen Fällen zusätzlich als Nachstellung oder Nötigung, je nach Ausgestaltung und Häufigkeit der Handlung. Entscheidend für die rechtliche und klinische Bewertung ist stets die fehlende Zustimmung der betroffenen Person.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und in der Lage sind, frei zuzustimmen oder abzulehnen – dies wird häufig mit dem Grundsatz „safe, sane and consensual“ umschrieben. Bei der Telefonscatologie fehlt genau dieses Element vollständig: Die kontaktierte Person wird ohne Vorwarnung und ohne jede Möglichkeit zur vorherigen Zustimmung mit sexuellen Inhalten konfrontiert. Es findet keine Verhandlung von Grenzen statt, es gibt kein vereinbartes Szenario und keine Möglichkeit, ein Stoppsignal zu setzen, bevor der Übergriff bereits stattgefunden hat. Damit unterscheidet sich dieses Verhalten grundlegend von Rollenspielen mit expliziter Sprache, wie sie im einvernehmlichen BDSM-Kontext vorkommen können. Eine Neigung zu solchen Fantasien ist für sich genommen kein Krankheitswert; problematisch und strafbar wird sie erst durch die Umsetzung gegenüber nicht einwilligenden Personen.
Hilfe und Anlaufstellen
Personen, die bei sich einen belastenden Drang zu solchem Verhalten bemerken, können sich vertraulich an das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden, das spezialisierte therapeutische Unterstützung anbietet. Eine erste Anlaufstelle kann auch die hausärztliche Praxis oder eine psychotherapeutische Sprechstunde sein. Betroffene, die belästigt wurden, finden Unterstützung beim Weissen Ring sowie bei örtlichen Opferschutz- und Beratungsstellen. Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr für Gespräche in Krisensituationen zur Verfügung. Bei akuter Gefahr oder laufender Belästigung sollte der Notruf 110 verständigt werden.