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Anzeige melden

An jeder Anzeige unter /profil/ steht ganz am Seitenende die Zeile „Anzeige melden“. Diese Seite erklärt, wo sie zu finden ist, was sich damit melden lässt, was danach geschieht — und wann statt dessen die Polizei zuständig ist.

Wenn jemand in Gefahr ist

Eine Meldung erreicht die Redaktion dieser Website. Sie erreicht niemanden, der vor Ort eingreifen kann.

Bei Gefahr für Leib und Leben, bei einer laufenden Straftat oder wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Person nicht freiwillig handelt: Polizei, Notruf 110. Das gilt unabhängig davon, ob Sie die Anzeige zusätzlich hier melden.

Dasselbe gilt beim Verdacht, dass eine abgebildete Person minderjährig ist. Das Formular an der Anzeige löst keinen Alarm aus — es legt einen Eintrag in einer Liste an, die die Redaktion durchsieht. Wenn Sie zusätzlich schreiben wollen: Unter Kontakt stehen die Adressen der Redaktion und der Jugendschutzbeauftragten.

So melden Sie

Die Meldefunktion gibt es an den Anzeigen unter /profil/ auf der Website. Die Telefon-Anzeigen unter Telefonsex und die Anzeigenansicht in der Handy-App haben keinen Melde-Knopf; dort führt der Weg über Kontakt.

  1. Öffnen Sie die Anzeige und gehen Sie ans Seitenende. Ganz unten rechts steht in kleiner, blasser Schrift „Anzeige melden“ — unter allen übrigen Blöcken, auch unter einem etwaigen Werbeblock.
  2. Wählen Sie einen Grund. Fünf stehen zur Wahl: Spam oder Werbung, Fake-Anzeige beziehungsweise falsche Angaben, illegale Inhalte, Anzeige veraltet beziehungsweise inaktiv, Sonstiges. Ohne Grund lässt sich nicht absenden.
  3. Das Feld darunter heißt „Hinweis (optional)“ und fasst 500 Zeichen. Es ist tatsächlich freiwillig: Eine Meldung ohne Text wird angenommen. Prüfen lässt sich dann allerdings nur der gewählte Grund — bei „Sonstiges“ bleibt dann gar nichts übrig, woran die Redaktion ansetzen könnte.
  4. Absenden. Eine Anmeldung ist nicht nötig, ein Name wird nicht abgefragt.

Welche Anzeige gemeint ist, geht automatisch mit. Das müssen Sie nicht hineinschreiben. Nur wenn Sie statt dessen über Kontakt schreiben, nennen Sie die Adresse aus der Adresszeile; sie beginnt mit /profil/.

Was sich melden lässt

  • Spam oder Werbung — Anzeigen, die nur auf ein anderes Angebot weiterleiten, oder derselbe Text mehrfach eingestellt.
  • Fake-Anzeige oder falsche Angaben — fremde Bilder, ein Ort, an dem niemand erreichbar ist, Angaben, die nachprüfbar nicht stimmen.
  • Illegale Inhalte — was § 6 der AGB unter verbotenen Inhalten aufführt: Sexualisierung Minderjähriger, Werbung im Umfeld von Zwang und Menschenhandel, Bilder Dritter ohne deren Einwilligung, falsche Altersangaben, Bedrohungen, dazu Mehrfachkonten zur Umgehung von Sperren.
  • Anzeige veraltet oder inaktiv — die Nummer ist dauerhaft abgeschaltet, die Anbieterin arbeitet nicht mehr, der Ort stimmt seit Langem nicht.
  • Sonstiges — alles, was in keine dieser Schubladen passt. Hier ist der Text im Hinweisfeld die eigentliche Meldung.

Wenn Sie eigene Bilder in einer fremden Anzeige finden

Melden Sie die Anzeige unter „Illegale Inhalte“ und schreiben Sie zusätzlich über Kontakt, damit man Ihnen antworten kann. Über das Formular allein ist keine Rückmeldung möglich.

Ob die Anzeige während der Prüfung offline geht, entscheidet sich bei der Prüfung. Automatisch geschieht es nicht.

Was besser woanders hingehört

  • Akute Gefahr, Zwang, Verdacht auf Minderjährige. Zuerst die Polizei, dann gern zusätzlich hier.
  • Streit über Geld, Termine oder Absprachen. Die Plattform ist an keiner Buchung, keiner Zahlung und keiner Absprache beteiligt und kann darüber nicht befinden.
  • Was außerhalb der Plattform geschehen ist — im Telefonat, per Nachricht, beim Treffen. Davon liegt hier nichts vor. Ein Hinweis ist trotzdem sinnvoll, soweit er die Anzeige selbst betrifft, etwa weil sie etwas anderes verspricht, als tatsächlich stattfindet.
  • Eine Anzeige, die Ihnen inhaltlich nicht zusagt. Darüber wird nicht entschieden; entschieden wird über Regelverstöße. Die Filter unter Suche engen die Treffer auf das ein, was Sie suchen.
  • Fragen zum eigenen Konto oder zur eigenen Anzeige. Dafür gibt es Mein Abo, Konto bearbeiten und den Weg über Kontakt.

Was eine Meldung brauchbar macht

Wer die Meldung liest, kennt weder Sie noch die Vorgeschichte. Vier Angaben genügen, und sie passen bequem in die 500 Zeichen.

  1. Was genau. Welcher Satz, welches Bild, welche Angabe. Ein benannter Punkt hilft mehr als ein allgemeines Urteil über die ganze Anzeige.
  2. Wann. Datum oder ungefährer Zeitpunkt. Anzeigen werden bearbeitet; was Sie gesehen haben, steht dort womöglich nicht mehr.
  3. Woher Sie es wissen. Selbst gesehen, selbst erlebt oder von Dritten gehört. Vom Hörensagen allein geht keine Anzeige offline, es kann aber der Anlass sein, genauer hinzusehen.
  4. Nüchtern beschrieben. Nachprüfen lässt sich, was beschrieben ist. Ein Urteil über die Anbieterin lässt sich nicht nachprüfen.

Was nach einer Meldung geschieht

Die Meldung wird gespeichert und erscheint in der Prüfliste der Redaktion — derselben Stelle, die neue Anzeigen und Bilder vor der Freischaltung ansieht. Eine E-Mail oder eine Benachrichtigung löst sie nicht aus.

Eine Meldung schaltet nichts automatisch ab. Sie führt dazu, dass jemand aus der Redaktion sich die Anzeige noch einmal ansieht. Danach kann alles so bleiben, wie es ist, die Redaktion kann die Anbieterin auf eine Stelle in der Anzeige ansprechen, oder die Anzeige geht offline.

Entschieden wird nach dem, was in der Meldung steht, nicht nach ihrer Anzahl.

Eine Bearbeitungszeit wird nicht zugesagt.

Ob etwas geschehen ist, sehen Sie an der Anzeige selbst: Sie ist geändert oder unter ihrer Adresse nicht mehr erreichbar. Eine Nachricht darüber bekommen Sie nicht.

Dieselbe Anzeige ein zweites Mal melden

Melden Sie dieselbe Anzeige am selben Tag vom selben Anschluss noch einmal, wird die zweite Meldung nicht gespeichert. Die Bestätigung „Danke für deinen Hinweis.“ erscheint trotzdem.

Das hat zwei Folgen. Was Sie nachtragen wollen — etwa ein schwererer Punkt, den Sie erst am Nachmittag bemerken —, kommt nicht an. Und die Sperre greift pro Anschluss, nicht pro Person: Wer im selben Haushalt, Büro oder Mobilfunknetz nach Ihnen dieselbe Anzeige meldet, kann davon betroffen sein.

Schreiben Sie deshalb gleich beim ersten Mal alles Wesentliche hinein. Für alles, was am selben Tag noch dazukommt, nutzen Sie Kontakt.

Zurücknehmen oder ändern lässt sich eine abgesendete Meldung nicht, das Formular hat keinen Rückkanal. Auch dafür gibt es Kontakt.

Was Sie erwarten können und was nicht

  • Sie können melden, ohne angemeldet zu sein, und ohne Ihren Namen zu nennen.
  • Gespeichert werden der gewählte Grund, Ihr Text, der Zeitpunkt und ein Tageswert, der aus Ihrer IP-Adresse und dem Datum berechnet wird und die Mehrfachsperre steuert. Name, E-Mail-Adresse und die IP-Adresse im Klartext werden nicht gespeichert.
  • Das Formular hat kein Feld für Ihre Kontaktdaten. Auf eine Meldung über das Formular kommt deshalb keine Antwort. Wenn Sie eine Rückmeldung möchten, nutzen Sie Kontakt.
  • Die Meldung benachrichtigt die Anbieterin nicht; es gibt keinen Weg, auf dem sie ihr zugestellt würde. Spricht die Redaktion sie später auf eine Stelle in der Anzeige an, erfährt sie davon — wer gemeldet hat, erfährt sie nicht. In der Meldung steht dazu nichts.
  • Auskunft darüber, was mit einer gemeldeten Anzeige oder mit der Person dahinter geschieht, gibt es nicht. Das betrifft eine andere Person, nicht Sie.
  • Es wird kein Streit geschlichtet und niemand bewertet. Entschieden wird ausschließlich über die Anzeige auf dieser Seite.

Melden unter Konkurrentinnen

Dass Anbieterinnen einander melden, um eine konkurrierende Anzeige loszuwerden, kommt vor. Solche Meldungen binden Zeit, die für die Fälle fehlt, in denen tatsächlich etwas nicht stimmt.

An der Prüfung ändert das nichts: Angesehen wird die Anzeige, nicht der Absender. Bestätigt sich eine Meldung nicht, hat das für den Absender hier keine Folgen — eine Funktion dafür gibt es nicht, und zur Person steht in der Meldung nichts. Wer unsicher ist, ob etwas ein Verstoß ist, kann also melden.

Eine Meldung ist keine Strafanzeige

Eine Meldung hier ist ein Hinweis an den Betreiber einer Website. Sie erreicht keine Behörde, wahrt keine Fristen und ersetzt keine Strafanzeige.

Wenn Sie wollen, dass eine Sache verfolgt wird, führt der Weg über die Polizei — unabhängig davon, ob Sie zusätzlich hier gemeldet haben. Die Angaben auf dieser Seite beschreiben, wie die Meldefunktion arbeitet, und sind keine Rechtsberatung.

Mitgliedsprofile auf MissLiberty.de

Auf der Schwesterseite gibt es eine eigene Meldefunktion am jeweiligen Profil. Sie arbeitet anders: Dort ist eine Anmeldung nötig, das Textfeld fasst 2000 Zeichen, die Meldung geht zusätzlich an die Redaktion hinaus, und die Redaktion kann dem Melder antworten. Was hier über anonymes Melden ohne Rückmeldung steht, lässt sich also nicht übertragen.

Wer hinter dieser Seite steht, steht im Impressum.

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