Piquerismus
Piquerismus bezeichnet eine forensisch relevante Neigung, Erregung durch nicht einvernehmliches Verletzen anderer zu empfinden – wegen fehlender Zustimmung strafbar und kein BDSM.
Was bedeutet Piquerismus?
Piquerismus bezeichnet in der forensischen Psychologie und Sexualmedizin eine Neigung, bei der sexuelle Erregung durch das Einstechen oder Verletzen der Haut einer anderen Person entsteht, ohne dass diese eingewilligt hat. Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit schweren Gewalt- und Tötungsdelikten diskutiert, in denen Stichverletzungen eine sexuelle Funktion für den Täter oder die Täterin hatten. Eine Neigung oder Fantasie allein ist noch keine Störung im klinischen Sinn; entscheidend sind Leidensdruck bei der betroffenen Person selbst oder – wie hier maßgeblich – die Betroffenheit anderer Menschen ohne deren Zustimmung. Piquerismus ist damit primär ein Begriff der Kriminologie und Rechtsmedizin, kein Ausdruck einer einvernehmlichen Spielart. Wo Verletzungen an einer nicht einwilligenden Person vorgenommen werden, handelt es sich um Körperverletzung nach § 223 Strafgesetzbuch, in schweren Fällen um gefährliche oder schwere Körperverletzung nach §§ 224, 226 StGB.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und einwilligungsfähig sind und ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können. Piquerismus in seiner forensisch relevanten Ausprägung ist davon durch das Fehlen genau dieser Zustimmung abgegrenzt: Die betroffene Person wird verletzt, ohne dass ein gemeinsam ausgehandeltes Einverständnis vorliegt. Damit fällt das Geschehen aus dem Bereich einvernehmlicher Praktiken heraus und wird zu einer Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit, in extremen Fällen gegen das Leben. Auch scheinbare Ähnlichkeiten zu Nadelspielen oder anderen Formen konsensueller Hautreize im BDSM ändern daran nichts, denn maßgeblich ist nicht die äußere Handlung, sondern die freie, informierte und widerrufbare Zustimmung der betroffenen Person.
Hilfe und Anlaufstellen
Personen, die entsprechende Fantasien an sich bemerken und Leidensdruck verspüren oder befürchten, andere gefährden zu können, finden Unterstützung beim Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden", in psychotherapeutischen Sprechstunden sowie über die Hausarztpraxis, die an spezialisierte Fachstellen vermitteln kann. Betroffene von Gewalt können sich an den Weissen Ring, an Opferschutzberatungsstellen oder an die Telefonseelsorge wenden. Bei akuter Gefahr für sich selbst oder andere gilt der Notruf 110. Alle genannten Anlaufstellen arbeiten vertraulich und stehen unabhängig davon offen, ob bereits eine Straftat stattgefunden hat oder eine Gefährdung befürchtet wird.