Abgrenzung

Raptophilie

Raptophilie bezeichnet sexuelle Erregung an nicht einvernehmlicher Überwältigung; ohne Einwilligung ist dies Straftat und klar von einvernehmlichem BDSM zu trennen.

Was bedeutet Raptophilie?

Raptophilie bezeichnet in der Sexualwissenschaft das Phänomen, dass sexuelle Erregung an die Vorstellung oder Durchführung einer Vergewaltigung geknüpft ist, also an die reale Überwältigung eines nicht einwilligenden Menschen. Der Begriff setzt sich aus dem lateinischen „raptus" (Raub, gewaltsames Entreißen) und „philia" (Zuneigung) zusammen. Fantasie und Handlung sind dabei streng zu unterscheiden: Innere Vorstellungen ohne Bezug zu einer realen Person sind kein strafbares Verhalten und keine Störung an sich. Problematisch und klinisch relevant wird es erst, wenn daraus der Wunsch oder die Absicht entsteht, dies an einer real existierenden, nicht einwilligenden Person umzusetzen, oder wenn ein erheblicher Leidensdruck besteht. Die tatsächliche Umsetzung an einem Menschen ohne dessen Einwilligung ist als sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nach § 177 Strafgesetzbuch eine Straftat.

Warum das kein BDSM ist

Einvernehmliches BDSM lebt von vorab verhandelten Grenzen, einem klaren „Ja" aller Beteiligten und der jederzeitigen Möglichkeit, ein Szenario zu beenden – etwa über ein Safeword. Auch inszenierte Entführungs- oder Überwältigungsspiele im BDSM-Kontext beruhen auf dieser vorherigen Absprache und echter Einwilligungsfähigkeit. Raptophilie im problematischen Sinn bezeichnet dagegen gerade das Gegenteil: die reale, nicht abgesprochene Überwindung des Willens eines Menschen. Es fehlt die Einwilligung vollständig, oft auch die Möglichkeit, sie überhaupt zu geben. Damit handelt es sich nicht um eine Spielart von Machtaustausch, sondern um eine Grenzüberschreitung mit strafrechtlicher Relevanz beziehungsweise, auf der Ebene der Fantasie, um ein Thema für psychotherapeutische Auseinandersetzung.

Hilfe und Anlaufstellen

Menschen, die unter entsprechenden Fantasien leiden oder befürchten, die Kontrolle über ihr Verhalten zu verlieren, finden Unterstützung in einer hausärztlichen oder psychotherapeutischen Sprechstunde sowie beim bundesweiten Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden", das sich gezielt an Menschen mit problematischen sexuellen Impulsen richtet, bevor es zu einer Tat kommt. Betroffene und Angehörige von sexueller Gewalt erhalten Beistand beim Weissen Ring sowie bei örtlichen Opferschutz- und Fachberatungsstellen. Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Besteht akute Gefahr für sich selbst oder andere, ist unverzüglich der Notruf 110 zu wählen.

Dieser Eintrag beschreibt keine einvernehmliche Spielart, sondern dient der Abgrenzung: Was hier benannt wird, findet ohne Einwilligung statt oder ist strafbar und hat mit BDSM zwischen Erwachsenen nichts zu tun. Wer sich betroffen oder gefährdet fühlt, findet oben genannte Anlaufstellen. Dieser Text ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
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