Sexuelles Interesse an Minderjährigen
Sexuelles Interesse an Minderjährigen bezeichnet eine auf Kinder oder Jugendliche gerichtete sexuelle Ansprechbarkeit ohne deren Einwilligungsfähigkeit und hat mit einvernehmlichem BDSM zwischen Erwachsenen nichts zu tun.
Was bedeutet Sexuelles Interesse an Minderjährigen?
Sexuelles Interesse an Minderjährigen bezeichnet eine auf Kinder oder Jugendliche gerichtete sexuelle Ansprechbarkeit. In der Klinik wird zwischen der Neigung als solcher und der Pädophilie als diagnostizierbarer Störung unterschieden: Pädophilie meint die auf präpubertäre Kinder gerichtete Fixierung, Hebephilie die auf Pubertierende. Eine Neigung allein ist keine Straftat und keine automatische Krankheit; entscheidend für einen Krankheitswert sind Leidensdruck der betroffenen Person oder die Gefährdung anderer. Sobald diese Neigung in Handlungen gegenüber realen Kindern oder Jugendlichen umgesetzt wird – körperlich, über Missbrauchsabbildungen oder durch Anbahnung von Kontakten –, handelt es sich um Straftaten nach den §§ 176 ff. Strafgesetzbuch (sexueller Missbrauch von Kindern). Dieser Eintrag dient ausschließlich der begrifflichen Einordnung und der Vermittlung an Hilfe, nicht der Beschreibung von Handlungen.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und einwilligungsfähig sind und ihre Zustimmung jederzeit widerrufen können. Kinder und Jugendliche können eine solche informierte Zustimmung zu sexuellen Handlungen rechtlich und entwicklungspsychologisch nicht geben. Es fehlt damit die Grundvoraussetzung jeder BDSM-Praxis: echte, freiwillige und widerrufbare Einwilligung auf Augenhöhe. Sexuelles Interesse an Minderjährigen betrifft zudem strukturell ein Machtgefälle, das nicht gestaltet oder verhandelt, sondern ausgenutzt wird. Wo Handlungen gegenüber Minderjährigen stattfinden, liegt keine Rollenspielsituation, sondern eine Straftat mit realem Schaden für ein Kind oder einen Jugendlichen vor. Die Nennung im Lexikon dient allein der klaren Abgrenzung gegenüber einvernehmlichem Erwachsenenspiel.
Hilfe und Anlaufstellen
Menschen, die bei sich eine solche Neigung bemerken und belastet sind oder eine Gefährdung anderer befürchten, finden Unterstützung beim Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sowie in psychotherapeutischen Sprechstunden und bei der Hausärztin oder dem Hausarzt als erster Anlaufstelle. Betroffene von Missbrauch sowie Angehörige können sich an Beratungsstellen, den Weissen Ring als Opferschutzorganisation und die Telefonseelsorge wenden. Bei akuter Gefahr für ein Kind oder eine andere Person ist der Notruf 110 zu wählen. Alle genannten Stellen arbeiten vertraulich und stehen unabhängig von der jeweiligen Lebenssituation offen.