Nekrophilie
Nekrophilie bezeichnet sexuelles Interesse an Verstorbenen und ist strafbar, da keine Einwilligung möglich ist — anders als beim einvernehmlichen BDSM zwischen erwachsenen Partnern.
Was bedeutet Nekrophilie?
Nekrophilie bezeichnet die sexuelle Fixierung auf Verstorbene beziehungsweise auf Handlungen an Leichen. In der klinischen Klassifikation wird der Begriff den paraphilen Störungen zugeordnet, sofern er mit Leidensdruck der betroffenen Person oder mit der Verletzung anderer einhergeht. Handlungen an Verstorbenen sind in Deutschland strafbar; § 168 des Strafgesetzbuchs stellt die Störung der Totenruhe unter Strafe, was auch sexuell motivierte Handlungen an Leichen einschließt. Eine bloße gedankliche Neigung ohne Umsetzung ist noch keine Straftat und für sich genommen auch keine Krankheit im rechtlichen Sinn — entscheidend ist, ob daraus Handlungen an einem anderen Menschen oder dessen Leichnam entstehen, sowie das Ausmaß des persönlichen Leidensdrucks.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt zwei oder mehr einwilligungsfähige, erwachsene Personen voraus, die ihre Grenzen vorab klären und der Handlung aktiv zustimmen können. Bei Nekrophilie fehlt diese Grundvoraussetzung vollständig: Eine verstorbene Person kann weder einwilligen noch widersprechen, weil Einwilligungsfähigkeit den Tod nicht überdauert. Es handelt sich damit nicht um ein Machtspiel zwischen Partnern, sondern um eine einseitige Handlung ohne jede Zustimmung des Gegenübers. Diese fehlende Einwilligung ist der entscheidende Unterschied zu jeder Form von BDSM, das auf gegenseitigem Einverständnis, Kommunikation und Widerrufbarkeit beruht. Zudem greift hier Strafrecht, während einvernehmliches BDSM zwischen Erwachsenen im rechtlich zulässigen Rahmen liegt.
Hilfe und Anlaufstellen
Wer bei sich eine entsprechende Neigung bemerkt und darunter leidet oder befürchtet, Grenzen anderer verletzen zu können, findet Unterstützung in ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sowie in Sexualberatungsstellen. Das bundesweite Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ bietet vertrauliche und kostenfreie Hilfe für Menschen, die eine Gefährdung bei sich erkennen, bevor es zu einer Straftat kommt. Angehörige und Betroffene von Straftaten können sich an den Weissen Ring wenden. Bei seelischer Belastung steht die Telefonseelsorge rund um die Uhr zur Verfügung. Besteht eine akute Gefahr für Leib oder Leben, ist umgehend der Notruf 110 zu wählen.