Anthropophagie-Fantasie
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Was bedeutet Anthropophagie-Fantasie?
Der Begriff bezeichnet gedankliche oder fantasierte Vorstellungen, die sich um das Verzehren menschlichen Fleisches drehen, teils verknüpft mit Vorstellungen von Tötung oder Verstümmelung. In der klinischen Sexualwissenschaft wird dies unter paraphile Fantasien mit aggressivem oder destruktivem Inhalt gefasst. Eine reine Fantasie ohne Handlung und ohne Fremdgefährdung ist zunächst kein Straftatbestand und nicht automatisch eine Störung; klinisch relevant wird es erst bei erheblichem Leidensdruck der betroffenen Person oder wenn eine Umsetzung an nicht einwilligenden Menschen erwogen oder vorbereitet wird. Sobald real existierende Personen ohne deren Zustimmung betroffen sind oder eine Umsetzung im Raum steht, verlässt das Thema den Bereich privater Fantasie und berührt Straf- und Gefahrenabwehrrecht. Dieser Eintrag dient ausschließlich der Einordnung und Abgrenzung, nicht der Darstellung von Abläufen oder Details.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt zwei oder mehr informierte, einwilligungsfähige, volljährige Personen voraus, die Grenzen vorher besprechen und jederzeit widerrufen können. Bei Anthropophagie-Fantasien mit realem Handlungsbezug fehlt genau das: Ein Mensch kann nicht wirksam in seine Tötung oder in irreversible Körperverletzung einwilligen; eine solche Einwilligung ist rechtlich unwirksam. Handlungen dieser Art fallen unter Tötungsdelikte und Körperverletzungsdelikte des Strafgesetzbuchs, etwa §§ 211, 212, 223 ff. StGB, unabhängig davon, ob ein Beteiligter zuvor zugestimmt haben will. Anders als beim BDSM, das auf Sicherheit, Kommunikation und Reversibilität setzt, steht hier keine gemeinsam gestaltete, ungefährliche Rollenerfahrung im Zentrum, sondern eine mögliche Fremdgefährdung ohne wirksame Zustimmung. Die reine, folgenlose Fantasie einer Person für sich ist davon zu unterscheiden und keine strafbare Handlung.
Hilfe und Anlaufstellen
Menschen, die unter belastenden Fantasien leiden oder Angst vor eigenem Kontrollverlust haben, finden Unterstützung bei Hausärztin oder Hausarzt, in psychotherapeutischen Sprechstunden sowie bei örtlichen Beratungsstellen für psychische Gesundheit. Wer Sorge hat, Fantasien könnten in Handlungen an anderen Menschen münden, kann sich vertraulich an das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden" wenden. Betroffene oder Angehörige von Gewalttaten finden Unterstützung beim Weissen Ring. Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Besteht akute Gefahr für sich selbst oder andere, ist der Notruf 110 zu wählen.
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