Biastophilie
Biastophilie bezeichnet die paraphile Fixierung auf nicht einvernehmliche sexuelle Übergriffe und ist wegen fehlender Zustimmung kategorisch von einvernehmlichem BDSM zu unterscheiden.
Was bedeutet Biastophilie?
Biastophilie bezeichnet in der klinischen Sexualwissenschaft die Fixierung sexueller Erregung auf die Vorstellung oder Ausübung von Vergewaltigung, also auf sexuelle Handlungen gegen den Willen und ohne die Zustimmung einer anderen Person. Der Begriff wird in der Forschung zur Einordnung paraphiler Neigungen verwendet, unter anderem im Zusammenhang mit dem Konzept der Paraphilie, einer von gesellschaftlich üblichen Mustern abweichenden Form sexuellen Interesses. Eine Neigung oder Fantasie allein ist noch keine psychische Störung und macht niemanden zu einem Täter. Klinisch relevant und behandlungsbedürftig wird es, wenn erheblicher Leidensdruck entsteht oder wenn die Gefahr besteht, dass die Neigung gegenüber echten, nicht einwilligenden Personen umgesetzt wird. Die tatsächliche Ausübung an einer Person ohne deren Einwilligung ist in Deutschland eine Straftat nach § 177 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung).
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM beruht auf der freien, informierten Zustimmung aller Beteiligten, die jederzeit widerrufen werden kann, sowie auf vorheriger Absprache von Grenzen. Bei Biastophilie fehlt genau dieses zentrale Element: Der erregende Kern liegt in der fehlenden Zustimmung, im echten Widerstand und in der realen Überwältigung eines Menschen gegen dessen Willen. Auch szenisch inszenierte Rollenspiele mit „Entführungs“- oder „Überwältigungs“-Thematik bleiben nur dann im Bereich des BDSM, wenn sie vorher verhandelt, jederzeit abbrechbar und für alle Beteiligten erkennbar gespielt sind. Sobald echte Einwilligungsfähigkeit, echte Freiwilligkeit oder ein vorher vereinbarbares Sicherheitswort fehlen, handelt es sich nicht mehr um ein Spiel, sondern um eine Straftat mit einem Opfer.
Hilfe und Anlaufstellen
Wer bei sich einen belastenden sexuellen Fokus auf nicht einvernehmliche Handlungen bemerkt und befürchtet, die Kontrolle zu verlieren, kann sich vertraulich an das bundesweite Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden, ebenso an eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine sexualmedizinische Beratungsstelle oder zunächst an den Hausarzt. Betroffene von sexueller Gewalt finden Unterstützung beim Weissen Ring, bei örtlichen Frauen- und Männerberatungsstellen sowie bei der Telefonseelsorge. Bei einer akuten Bedrohungslage gilt der Notruf 110 der Polizei. Alle genannten Angebote arbeiten vertraulich und stehen unabhängig von der jeweiligen Situation offen.