Lustmord
Lustmord bezeichnet eine mit sexueller Erregung verbundene Tötung ohne Einwilligung des Opfers und ist eine Straftat – im Gegensatz zu einvernehmlichem BDSM, das auf Zustimmung und Widerrufbarkeit beruht.
Was bedeutet Lustmord?
Der Begriff „Lustmord“ stammt aus der forensischen Psychiatrie und Kriminologie und bezeichnet eine Tötung, bei der die Handlung mit sexueller Erregung des Täters oder der Täterin verbunden ist, häufig begleitet von Verstümmelungen am Körper des Opfers nach dem Tod. Es handelt sich um eine schwerste Gewaltstraftat, nicht um eine Spielart menschlicher Sexualität. In der medizinischen Fachliteratur wird das Verhalten im Zusammenhang mit paraphilen Störungen diskutiert, etwa wenn sexuelles Erleben untrennbar mit Zwang, Kontrollverlust anderer Menschen oder Gewaltfantasien mit konkretem Handlungsdruck verknüpft ist. Eine Neigung oder Fantasie allein macht niemanden zum Täter; entscheidend ist, ob daraus die Absicht oder Handlung gegen einen anderen Menschen ohne dessen Zustimmung entsteht. Der Eintrag dient ausschließlich der begrifflichen Einordnung und Abgrenzung, nicht der Beschreibung von Abläufen.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und einwilligungsfähig sind und jederzeit widerrufen können. Bei einem Lustmord fehlt Einwilligung vollständig – das Opfer wird getötet, kann also niemals zustimmen. Das ist der entscheidende Unterschied: Während Machtspiele im BDSM auf gegenseitigem Vertrauen, Kommunikation und Widerrufbarkeit beruhen, handelt es sich hier um eine irreversible, gegen den Willen eines Menschen gerichtete Gewalttat. Rechtlich erfüllt eine solche Tat in Deutschland den Tatbestand des Mordes nach § 211 Strafgesetzbuch, häufig in Verbindung mit sexueller Nötigung oder Vergewaltigung nach § 177 StGB. Fantasien, die auf reale Gewalt gegen nicht einwilligende Personen zielen, sind kein Ausdruck von BDSM, sondern Anzeichen einer möglichen Störung mit Fremdgefährdung, für die frühzeitige fachliche Hilfe entscheidend ist.
Hilfe und Anlaufstellen
Wer bei sich selbst Fantasien bemerkt, die auf Gewalt gegen nicht einwilligende Personen gerichtet sind, findet Unterstützung beim Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“, das anonyme und kostenfreie Beratung anbietet. Der Hausarzt oder eine psychotherapeutische Sprechstunde helfen bei der Vermittlung weiterer fachärztlicher oder psychiatrischer Betreuung. Angehörige oder Betroffene von Gewalttaten erhalten Unterstützung beim Weissen Ring, einer Opferschutzorganisation, sowie bei der Telefonseelsorge für erste Gespräche in Krisensituationen. Bei akuter Gefahr für sich selbst oder andere gilt in Deutschland der Notruf 110.