Zoophilie / Sodomie (§ 3 TierSchG)
Zoophilie/Sodomie bezeichnet sexuelle Handlungen mit Tieren, die nach § 3 TierSchG verboten sind; da Tiere nicht einwilligen können, handelt es sich nicht um BDSM.
Was bedeutet Zoophilie / Sodomie (§ 3 TierSchG)?
Zoophilie bezeichnet in der klinischen Sexualwissenschaft eine sexuelle Ausrichtung, bei der sich Erregung oder Verlangen auf Tiere richtet. Als reine innere Neigung ist sie zunächst keine Störung; klinisch relevant wird sie erst bei Leidensdruck der betroffenen Person oder wenn Handlungen erfolgen, die andere Lebewesen betreffen. Sodomie ist der rechtliche und umgangssprachliche Begriff für sexuelle Handlungen zwischen Menschen und Tieren. Solche Handlungen sind in Deutschland nach § 3 Satz 1 Nummer 13 des Tierschutzgesetzes verboten: Es ist untersagt, ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder es dafür abzurichten oder zu vermitteln. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit beziehungsweise, je nach Ausgestaltung, als Straftat. Der Eintrag dient ausschließlich der begrifflichen Einordnung, nicht der Beschreibung von Handlungen.
Warum das kein BDSM ist
BDSM beruht auf der informierten, jederzeit widerruflichen Einwilligung erwachsener, einwilligungsfähiger Menschen. Ein Tier kann diese Einwilligung nicht geben: Es kann weder die Bedeutung sexueller Handlungen verstehen noch Grenzen sprachlich aushandeln oder ein „Nein“ auf eine für Menschen verständliche Weise formulieren. Damit fehlt die zentrale Voraussetzung, die BDSM von Missbrauch unterscheidet, vollständig. Handlungen nach § 3 TierSchG sind zudem unabhängig vom Verhalten oder der scheinbaren Duldung des Tieres rechtswidrig, weil sie dessen Schutzbedürftigkeit ausnutzen. Es handelt sich also nicht um eine besonders unkonventionelle Spielart, sondern um eine eigene, klar abzugrenzende Kategorie: ein Bereich ohne Einwilligungsfähigkeit und mit gesetzlichem Verbot, der mit den Grundprinzipien von BDSM – Konsens, Kommunikation, Widerruflichkeit – nichts gemein hat.
Hilfe und Anlaufstellen
Menschen, die unter einer solchen Neigung leiden oder Sorge haben, Grenzen zu überschreiten, finden Unterstützung bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, in psychotherapeutischen Sprechstunden sowie bei sexualmedizinischen Beratungsstellen. Das bundesweite Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ richtet sich vertraulich an Personen, die eigene sexuelle Impulse als belastend erleben und Hilfe suchen, bevor es zu einer Grenzüberschreitung kommt. Betroffene von Gewalt oder Zeuginnen und Zeugen können sich an den Weissen Ring wenden. Die Telefonseelsorge steht rund um die Uhr für ein erstes, anonymes Gespräch zur Verfügung. Bei akuter Gefahr für Mensch oder Tier gilt der Notruf 110.