Toucheurismus
Toucheurismus bezeichnet das unerwünschte, nicht einvernehmliche Berühren anderer Personen und ist als sexuelle Belästigung strafbar – mit BDSM, das auf gegenseitiger Zustimmung beruht, hat dies nichts zu tun.
Was bedeutet Toucheurismus?
Als Toucheurismus wird das absichtliche Berühren oder Anfassen anderer Personen an Körperstellen wie Gesäß, Brust oder Genitalbereich bezeichnet, ohne dass die betroffene Person dem zugestimmt hat. Häufig geschieht dies in Menschenmengen, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf Veranstaltungen, wo Nähe und Gedränge ausgenutzt werden, um unbemerkt zu bleiben. In der Sexualmedizin wird ein zwanghaftes, wiederkehrendes Verlangen nach solchen Handlungen unter bestimmten Bedingungen als Paraphilie mit Krankheitswert eingeordnet, sofern es mit Leidensdruck der handelnden Person oder mit der Schädigung anderer einhergeht. Rechtlich handelt es sich um eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i Strafgesetzbuch, sofern eine sexuell bestimmte Berührung ohne Einwilligung vorliegt. Die Neigung, Berührung oder Kontrolle über andere zu suchen, ist für sich genommen nicht strafbar oder krankhaft – entscheidend ist stets, ob eine Handlung ohne Zustimmung an einer anderen Person vollzogen wird.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und einwilligungsfähig sind und dem Geschehen zuvor zugestimmt haben. Beim Toucheurismus fehlt genau dieses Element vollständig: Die betroffene Person weiß nichts von der Handlung, wird nicht gefragt und kann nicht widersprechen. Es handelt sich damit nicht um ein Rollenspiel zwischen Partnern, sondern um eine Grenzverletzung gegenüber einer nichtsahnenden dritten Person. Während BDSM auf Kommunikation, Vertrauen und jederzeit widerrufbarer Zustimmung beruht, basiert Toucheurismus auf Überraschung und dem gezielten Ausnutzen fehlender Gegenwehr. Diese fehlende Einwilligung ist der entscheidende Unterschied, der die Handlung von jeder Form konsensueller Erotik oder Machtspiele trennt und sie stattdessen in den Bereich strafbarer sexueller Übergriffe stellt.
Hilfe und Anlaufstellen
Wer bei sich ein zwanghaftes, belastendes Verlangen nach solchen Handlungen bemerkt, kann sich vertraulich an eine hausärztliche Praxis, eine psychotherapeutische Sprechstunde oder an das bundesweite Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden. Betroffene, die eine solche Handlung erlebt haben, finden Unterstützung bei Opferschutzorganisationen wie dem Weissen Ring, bei örtlichen Beratungsstellen oder bei der Telefonseelsorge. Bei akuter Gefahr oder unmittelbar nach einem Vorfall ist der Notruf 110 die richtige Anlaufstelle.