Frotteurismus
Frotteurismus bezeichnet das nicht einvernehmliche Berühren fremder Personen zur sexuellen Erregung und ist strafbar; wegen fehlender Zustimmung hat er nichts mit einvernehmlichem BDSM zu tun.
Was bedeutet Frotteurismus?
Frotteurismus bezeichnet das wiederholte Bedrängen oder Berühren fremder, nicht einwilligender Personen in der Öffentlichkeit, meist in Menschenmengen, um sexuelle Erregung zu erlangen. In der klinischen Klassifikation gehört das Phänomen zu den sogenannten Paraphilien, also ungewöhnlichen sexuellen Vorlieben. Wichtig ist die Unterscheidung: Eine sexuelle Neigung allein ist keine Krankheit. Erst wenn Handlungen gegen den Willen anderer Menschen ausgeführt werden oder ein erheblicher Leidensdruck besteht, spricht die Medizin von einer klinisch relevanten Störung, der sogenannten frotteuristischen Störung. Entscheidend für die Einordnung als Straftat ist nicht die innere Neigung, sondern das tatsächliche Handeln an einer fremden Person ohne deren Zustimmung. Der Begriff wird hier ausschließlich zur Aufklärung und Abgrenzung erläutert, nicht als Beschreibung einer Praktik.
Warum das kein BDSM ist
Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und einwilligungsfähig sind und jederzeit widerrufen können. Beim Frotteurismus fehlt genau dieses Fundament: Die betroffene Person kennt die Absicht nicht, wurde nicht gefragt und hat keine Möglichkeit zur Zustimmung oder Ablehnung. Es handelt sich damit nicht um ein Rollenspiel zwischen Partnern, sondern um eine sexuelle Handlung gegenüber einer unbeteiligten, nicht einwilligenden Person im öffentlichen Raum. Rechtlich stellt ein solches Verhalten in Deutschland eine sexuelle Belästigung dar und ist nach § 184i des Strafgesetzbuches strafbar. Die Grenze zwischen einvernehmlicher Erotik und einer Straftat verläuft exakt an dieser Stelle: Zustimmung. Wo sie fehlt, endet jede Verbindung zu BDSM als einvernehmlicher Praxis zwischen erwachsenen Menschen.
Hilfe und Anlaufstellen
Wer bei sich einen entsprechenden Drang bemerkt und Verantwortung übernehmen möchte, findet Unterstützung beim bundesweiten Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ sowie in psychotherapeutischen Sprechstunden oder beim Hausarzt als erster Anlaufstelle. Betroffene, die eine solche Grenzverletzung erlebt haben, können sich an den Weissen Ring, an örtliche Opferschutz- und Beratungsstellen oder an die Telefonseelsorge wenden. Bei einer akuten Übergriffssituation oder unmittelbarer Gefahr gilt der Notruf 110. Alle genannten Angebote arbeiten vertraulich und stehen unabhängig von einer Anzeige zur Verfügung.