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Abgrenzung

Einwilligung in Körperverletzung

Redaktion Dominacall24 Zuletzt geprüft am

Einwilligung in Körperverletzung beschreibt, wann die Zustimmung einer volljährigen, einwilligungsfähigen Person eine verletzende Handlung rechtfertigt und warum sie bei Lebensgefahr oder schweren Verletzungen nicht trägt.

Auch bekannt als: Körperverletzung im BDSM · Rechtslage von BDSM

Was Einwilligung in Körperverletzung bedeutet

Einwilligung in Körperverletzung bezeichnet die rechtliche Frage, ob eine Handlung, die den Körper eines Menschen verletzt oder ihm Schmerzen zufügt, durch dessen Zustimmung erlaubt sein kann. Im BDSM-Kontext steckt dahinter die oft gestellte Frage, ob BDSM überhaupt legal ist. Die kurze Antwort: Einvernehmliches BDSM zwischen volljährigen Personen ist nicht grundsätzlich verboten, aber eine Zustimmung deckt nicht jede Handlung. Dieser Eintrag ordnet den Grundsatz allgemein ein und ersetzt keinen Rechtsrat.

Der Grundsatz: strafbar, aber rechtfertigungsfähig

Das Strafrecht schützt die körperliche Unversehrtheit. Wer einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, erfüllt grundsätzlich den Straftatbestand der Körperverletzung. Darunter können auch Handlungen fallen, die in einer Session vorkommen, etwa Schläge, die Striemen hinterlassen, oder Eingriffe in die Haut wie Branding und Cutting. Eine wirksame Einwilligung der betroffenen Person kann eine solche Handlung rechtfertigen. Sie ist die Bedingung, unter der das Geschehen erlaubt bleibt. Fehlt sie, bleibt die Handlung eine Körperverletzung.

Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung

  • Einwilligungsfähigkeit: Die Person muss Bedeutung und Folgen der Handlung verstehen können. Alkohol, Drogen, Erschöpfung oder eine akute psychische Ausnahmesituation können diese Fähigkeit aufheben.
  • Volljährigkeit: Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig sind.
  • Freiwilligkeit: Eine Zustimmung, die durch Druck, Drohung, Abhängigkeit oder Täuschung zustande kommt, ist nicht frei.
  • Konkrete Absprache: Die Einwilligung bezieht sich auf das, was vorher in der Verhandlung tatsächlich besprochen wurde. Eine pauschale Erlaubnis deckt keine Handlungen, die nie Thema waren.
  • Jederzeitiger Widerruf: Die Zustimmung kann jederzeit zurückgenommen werden, auch mitten in einer Handlung, per Safeword oder auf anderem Weg. Nach dem Widerruf fehlt die Rechtfertigung; wer weitermacht, handelt ohne Einwilligung.

Wo die Einwilligung nicht mehr trägt

Das Recht setzt der Einwilligung eine äußere Grenze: Sie bleibt wirkungslos, wenn die Handlung trotz Zustimmung als sittenwidrig gilt. Maßgeblich ist dabei nicht, ob eine Praktik ungewöhnlich oder anstößig wirkt, sondern vor allem, wie gefährlich sie ist. Wird das Leben konkret gefährdet oder drohen schwere, bleibende Verletzungen, kann die Zustimmung die Handlung nicht mehr rechtfertigen. Den dahinterstehenden Maßstab beschreibt der Begriff Sittenwidrigkeit näher. Als Beispiele gelten Atemreduktion und Würgen: Beide lassen sich weder durch Erfahrung noch durch Absprachen oder Signale absichern. Sie sind gesundheitlich hochriskant und rechtlich durch eine Einwilligung nicht abgesichert.

Warum Verletzung ohne Einwilligung kein BDSM ist

BDSM beruht auf Konsens. Fehlt eine wirksame Einwilligung, weil sie nie erteilt, überschritten oder widerrufen wurde, handelt es sich nicht um eine Spielart, sondern um eine Grenzverletzung und je nach Geschehen um eine Straftat. Rollen, Machtgefälle oder eine früher erteilte, inzwischen zurückgenommene Zustimmung ändern daran nichts. Auch ein schriftlicher Szene-Vertrag erweitert den Rahmen nicht: Er dokumentiert Absprachen, verpflichtet aber niemanden, an einer zurückgenommenen Zustimmung festzuhalten, und macht sittenwidrige Handlungen nicht zulässig. Wo Kontrolle über die Absprachen hinaus ausgeübt wird, berührt das zudem Freiheitsberaubung und Nötigung sowie Missbrauch in BDSM-Beziehungen.

Kein Rechtsrat: wo es Unterstützung gibt

Die rechtliche Bewertung hängt immer vom Einzelfall ab. Wer unsicher ist, wie eine geplante Praktik rechtlich einzuordnen ist, oder nach einer Session rechtliche Fragen hat, sollte anwaltliche Beratung einholen. Hilfreich sind dabei Kink Aware Professionals, also Fachpersonen, die BDSM vorurteilsfrei einordnen können. Wer eine Verletzung ohne Einwilligung erlebt hat, findet vertrauliche Unterstützung bei Opferschutz und Beratungsstellen. Bei akuter Gefahr gilt der Notruf 112.

Hilfe und Anlaufstellen

Zu diesem Begriff gibt es kein Angebot und keine Anzeigen. Wer betroffen ist oder Hilfe sucht, findet sie beim Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530, anonym und kostenfrei), beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (116 016) und beim Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“.

Was einvernehmliches BDSM ausmacht, steht im Lexikon — etwa unter Konsens, Safeword und Aftercare.

Dieser Eintrag beschreibt keine einvernehmliche Spielart, sondern dient der Abgrenzung: Was hier benannt wird, findet ohne Einwilligung statt oder ist strafbar und hat mit BDSM zwischen Erwachsenen nichts zu tun. Wer sich betroffen oder gefährdet fühlt, findet oben genannte Anlaufstellen. Dieser Text ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
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