Abgrenzung

Opferschutz und Beratungsstellen

Opferschutz und Beratungsstellen unterstützen Menschen nach nicht einvernehmlicher Gewalt und sind damit klar von einvernehmlichem BDSM abzugrenzen, dessen Grundlage stets freie Zustimmung ist.

Was bedeutet Opferschutz und Beratungsstellen?

Opferschutz bezeichnet die Gesamtheit rechtlicher, sozialer und psychologischer Angebote, die Menschen nach Gewalterfahrungen unterstützen. Dazu zählen unter anderem sexualisierte Gewalt, häusliche Gewalt, Nachstellung (auch Stalking genannt) oder Nötigung. Beratungsstellen sind Einrichtungen, die Betroffene begleiten, über rechtliche Möglichkeiten informieren und bei der Verarbeitung des Erlebten helfen. Der Begriff steht damit nicht für eine Praxis, ein Vorgehen oder eine Neigung, sondern für ein Hilfssystem. Er wird in diesem Lexikon aufgeführt, weil im Umfeld von Machtgefälle und Kontrolle, wie sie auch in einvernehmlichen Rollenspielen vorkommen, Verwechslungen und Grenzüberschreitungen möglich sind. Wo eine Handlung ohne Zustimmung stattfindet oder eine Person die Fähigkeit zur Einwilligung nicht besitzt, endet jede Nähe zu einer einvernehmlichen Praxis, und es beginnt der Bereich, für den Opferschutz und Beratung zuständig sind.

Warum das kein BDSM ist

Einvernehmliches BDSM setzt voraus, dass alle Beteiligten volljährig, informiert und frei entscheidungsfähig zustimmen und diese Zustimmung jederzeit widerrufen können. Genau diese Freiwilligkeit fehlt in den Situationen, für die Opferschutz existiert. Wo Gewalt, Zwang, Drohung oder Ausnutzung einer Schutz- oder Abhängigkeitslage vorliegt, handelt es sich nicht um ein Spiel zwischen Erwachsenen, sondern um Straftaten, etwa nach den Paragrafen zur Körperverletzung, Nötigung oder sexuellen Übergriffen im Strafgesetzbuch. Der entscheidende Unterschied ist die fehlende Einwilligung: Sie macht aus einer vermeintlichen Praktik einen Übergriff. Beratungsstellen richten sich an Betroffene solcher Taten sowie an Angehörige und Fachkräfte, nicht an Personen, die eine bestimmte Neigung ausleben möchten.

Hilfe und Anlaufstellen

Wer selbst betroffen ist, findet Unterstützung bei Opferschutzorganisationen wie dem Weissen Ring, bei örtlichen Frauen- und Männerberatungsstellen sowie bei der Telefonseelsorge. Der Hausarzt oder eine psychotherapeutische Sprechstunde können erste medizinische und psychologische Anlaufpunkte sein. Wer bemerkt, Fantasien mit Übergriffscharakter gegenüber nicht einwilligenden Personen zu entwickeln, kann sich vertraulich an das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“ wenden. Bei akuter Gefahr für sich oder andere gilt der Notruf 110.

Dieser Eintrag beschreibt keine einvernehmliche Spielart, sondern dient der Abgrenzung: Was hier benannt wird, findet ohne Einwilligung statt oder ist strafbar und hat mit BDSM zwischen Erwachsenen nichts zu tun. Wer sich betroffen oder gefährdet fühlt, findet oben genannte Anlaufstellen. Dieser Text ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung.
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